Die Tagesmütter der Tageselternbörse sind qualifiziert
und verfügen über eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII,
die sie befugt Kinder in Kindertagespflege zu betreuen.
Die Erteilung der Erlaubnis ist an die fachliche und
persönliche Eignung der Tagesmutter gebunden.
Sie beinhaltet außerdem,
dass die Tagesmutter über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.
Alle Tagesmütter kooperieren mit dem Fachdienst Kindertagespflege des Fachbereichs Jugend Landkreises Kassel und der Tageselternbörse.
Die Tagesmütter treffen sich einmal monatlich zum regelmäßigen Austausch
und zur fachlichen Begleitung und Beratung im Tagesmutteralltag.
haben Freude am Umgang mit Kindern
sind zuverlässig und verantwortungsbewusst
fördern und begleiten Kinder altersentsprechend
sind flexibel in ihrem Angebot der Betreuungszeiten
ist die
Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig
bilden sich regelmäßig weiter